Aufgrund der aktuellen Situation ist ab Montag den 17.01.2022 der Besucherverkehr am Landratsamt – und somit auch an unserer Schwangerschaftsberatungsstelle – nur noch mit 3-G-Nachweis möglich.

Genauere Infos zum 3-G-Nachweis und Testmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Landkreises Landshut

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Natürlich sind wir weiterhin zu unseren Öffnungszeiten persönlich, telefonisch und per Mail für Sie da!

Aktualisierung am 07.02.2022:

Personen, die bisher nur mit einer einzelnen Impfdosis mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft sind, gelten seit dem 15.01.2022 nicht mehr als „vollständig geimpft“. Sie benötigen zum Betreten des Landratsamtsgebäudes zusätzlich einen negativen Testnachweis (Schnelltest oder PCR-Test).

Weitere Informationen zum COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson