Zum 01.Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld um 10 Euro pro Kind. Das erste und zweite Kind erhalten dann 204 Euro, das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind gibt es 235 Euro pro Monat. Auch der Zuschlag zum Kindergeld steigt von 170 Euro auf maximal 185 Euro.
Der Mindestunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle bleibt unverändert; bei Anrechnung des hälftigen Kindergeldes ändern sich jedoch die Werte.
Ebenso verhält es sich beim Unterhaltsvorschuss. Er beträgt: für Kinder bis zu 5 Jahren 150 Euro, für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren 202 Euro und für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren 272 Euro monatlich.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.