Das Familiengeld wird nicht auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet. Von den Jobcentern bislang angerechnete – und damit einbehaltene – Zahlungen sollen rückwirkend erstattet werden.

Diese Lösung wurde möglich aufgrund einer aktuellen Einigung zwischen Bund und Freistaat. Bayern präzisiert im Gesetzestext, dass mit dem Familiengeld die Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Im Gegenzug dafür verzichtet der Bund auf die Anrechnung und erklärt sich zur Zurückzahlung angerechneter Leistungen bereit. Die Jobcenter werden die Nachzahlungen veranlassen; dies geht aus der Pressemitteilung des Bayerischen Familienministeriums vom 01.02.2019 hervor. Die Rückerstattung wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, zuerst müssen die rechtlichen Änderungen erfolgen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familien, Arbeit und Soziales vom 01.02.2019