Das Land Bayern sieht das künftige Bayerische Familiengeld als Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes und will es nicht auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) anrechnen.

Die Bundesregierung hingegen vertritt die Ansicht, das Bayerische Familiengeld sei auf „existenzsichernde Sozialleistungen“, wie z.B. Hartz IV, anzurechnen.

Nach Aussage der Bayerischen Familienministerin Kerstin Schreyer werde das Bayerische Familiengeld ab 01. September an alle Familien mit ein- und zweijährigen Kindern ausbezahlt.

Öffnet externen Link im aktuellen FensterPresseerklärung Bayerisches Ministeriums für Familien, Arbeit und Soziales vom 13.08.2018