Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg, bestätigt die Rechtsauffassung, dass die Anrechnung des Familiengeldes auf das Arbeitslosengeld II rechtswidrig sei.

In seinem 98-seitigem Gutachten vom 21.09.2018 bestätigt der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg die Rechtsauffassung des Bayerischen Familienministeriums: Das Familiengeld sei nicht auf das Arbeitslosengeld II (Harz 4) anzurechnen. Es sei eine Fortentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes und es diene einem anderen Zweck als existenzsichernde Leistungen. Den betroffenen Familien wie auch den zuständigen Behörden ist zu wünschen, dass eine baldige außergerichtliche Einigung erfolgt. Eine gerichtliche Klärung dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Gutachten ist über die Pressemitteilung des Bayerischen Familienministeriums vom 28.09.2018 einsehbar.
Öffnet externen Link in neuem FensterPressemitteilung des Bayerischen Familienministeriums vom 28.09.2018