30.12.2021: Einige Änderungen bei wichtigen finanziellen Leistungen ab dem 01.01.2022.

Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, sowie Asylbewerberleistungsgesetz: neue Regelsätze.

Leichte Anhebungen beim Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle), beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und beim steuerlichen Grundfreibetrag.

Erhöhungen finden sich auch beim Wohngeld.

Die Kindergeld-Sätze bleiben unverändert.

Bei Elterngeld/Elternzeit sind Änderungen angedacht. Z.B. ein zweiwöchiger „bezahlter Zusatz-Urlaub“ für Väter nach der Geburt sowie drei Partnermonate bei Bezug von Elterngeld.