Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und steuerlicher Grundfreibetrag sollen ab 2019 erhöht werden.

Nach dem Willen der Großen Koalition soll das monatliche Kindergeld ab 01.07.2019 um 10 Euro pro Kind steigen. Eine weitere Erhöhung von dann 15 Euro pro Kind und Monat ist laut Koalitionsvertrag ab Beginn 2021 beabsichtigt.

Der jährliche Kinderfreibetrag soll für das Jahr  2019 auf 7.620 Euro und 2020 auf 7.812 Euro angehoben werden.

Den steuerlichen Grundfreibetrag will man im Jahr 2019 auf 9.168 Euro  und im Jahr 2020 auf  9.408 Euro anheben.

Der Kinderzuschlag soll erhöht und die Antragstellung vereinfacht werden.

Auch durch Maßnahmen gegen die sogenannte „kalte Progression“ wird eine finanzielle Entlastung für Familien erwartet.

Öffnet externen Link im aktuellen FensterPressemitteilung der Bundesregierung vom 27.06.2018