Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll der Zuschlag zum Kindergeld ab 01.07.2019 auf 185 € pro Kind und Monat erhöht werden. Ab 01.01.2020 soll die obere Einkommensgrenze (sog. „Abbruchkante“) entfallen und eigenes Einkommen der Eltern nur noch  zu 45% mindern. Damit entfällt der Zuschlag nicht abrupt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Bezieher von Zuschlag zum Kindergeld sollen von den Kitagebühren befreit werden und Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sollen ab 01.08.2019 in Kraft treten. Das „Schulstarterpaket“ soll von 100 € auf 150 € erhöht werden, Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung befreit werden und die Kosten für die Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr übernommen werden. Ferner soll Nachhilfe auch dann übernommen werden, wenn Schüler nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 09.01.2019