20.09.2019: Der kürzlich Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung und Verwendung einer sog. Versicherteninformation den Einsatz von nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT) auch zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Die noch zu entwickelnde Versicherteninformation soll bis Ende 2020 vorliegen.
Der getroffene Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.
Pressemitteilung des G-BA Nr. 26 / 2019 vom 19. September 2019