Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stößt mit seiner aktuellen Einleitung des Bewertungsverfahrens der Nichtinvasiven Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Testverfahren bei Risikoschwangerschaften eine erneute Debatte an.

In naher Zukunft ist damit zu rechnen, dass weitere Testverfahren zur Verfügung stehen, die über die Feststellung einer Trisomie hinausgehen. Der Gesetzgeber müsse die Frage beantworten, ob und unter welchen Gegebenheiten solche molekulargenetischen Testverfahren in der Schwangerschaft eingesetzt werden können.
Öffnet externen Link in neuem FensterGemeinsamer Bundesausschuss – Pressemitteilung Nr. 32/ 2016 vom 18. August 2016
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.