Veraltete Vorschriften, unzureichend individualisierte Gefährdungsbeurteilungen und Nachteile beim beruflichen Fortkommen – das sind nur einige Kritikpunkte von Chirurginnen an den für sie geltenden Mutterschutzbestimmungen.
Die gesetzlichen Regelungen, die dem Wohl des Kindes und der Mutter dienen, erfüllen diesen Zweck nicht immer, ja werden manchmal sogar zu einem Hindernis für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Von der Reform des Mutterschutzgesetzes erhoffen sich Ärzteverbände erhebliche Verbesserungen für schwangere Ärztinnen.
Stellungnahme des Marburger Bundes vom 29.03.2016, Pressemitteilung des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB) vom 30.03.2016 und „Operieren in der Schwangerschaft“ (Internetangebot der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.)