19.02.2020: Laut Medienberichten plant das Bundesfamilienministerium Anpassungen beim Elterngeld. Angedacht im Entwurf für eine Elterngeldreform seien Änderungen wie zum Beispiel:

  • Für Kinder, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, sollen Eltern einen Monat länger Elterngeld beziehen können.
  • Die jährliche Einkommensgrenze für Paare, bis zu deren Erreichen Anspruch auf Elterngeld besteht, soll von 500.000 Euro auf 300.000 Euro herabgesetzt werden.
  • Während des Elterngeldbezuges sollen Väter und Mütter statt derzeit 30 künftig 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten dürfen.
  • Die Voraussetzungen für den Partnerbonus sollen gelockert werden.

 

Laut den Berichten seien die Neuregelungen ab dem kommenden Jahr geplant.

Allerdings sei die Reform noch nicht im Kabinett beschlossen; im Anschluss muss der Entwurf dann noch Bundestag und Bundesrat passieren.

 

Tagesschau.de – 17.02.2020

aerzteblatt.de – Beitrag vom 17.02.2020