17.10.2023: Nach Presseberichten werden sowohl die Einkommensgrenzen als auch die maximale Höhe des zinsvergünstigten Darlehens angehoben. So wird die Einkommensgrenze ab dem 16.10.2023 für eine Familie mit einem Kind bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000€ liegen (vorher 60.000€). Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes weitere Kind um 10.000€. Die Einkommensgrenze gilt ebenso für Alleinerziehende.

Ebenso erhöht wurde der Kredithöchstbetrag. Dieser ist u.a. abhängig von der Kinderanzahl im Haushalt und wird zwischen 170.000€ und 270.000€ liegen.

 

Die Förderung kann für selbstgenutzten Wohnraum (Neubau oder Eigentumswohnung) genutzt werden. Für die Beantragung ist die Hinzuziehung einer Expertin / eines Experten für Energie-Effizienz notwendig. Nähere Informationen sind auf den Seiten der KfW zu finden.