Nach aktuellem Stand soll das Baukindergeld noch in diesem Jahr beantragt werden können. Voraussetzungen für den Bezug sind: Durchschnittliches Jahres-Familieneinkommen aus den beiden vergangenen Kalenderjahren von max. 75.000 €, pro Kind, das im Haushalt lebt, zusätzlich 15.000 €. Gezählt werden alle Kinder, die im Haushalt leben und für die bei Antragsstellung Kindergeld bezogen wird.
Die Höhe des Baukindergeldes beträgt 1200 € pro Jahr und Kind. Maximale Förderdauer sind 10 Jahre.
Förderfähig sind laut Gesetzentwurf Neubauten bzw. Neuanschaffung von erstem Wohneigentum ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2020.
Anträge können nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens über die staatliche Förderbank KfW gestellt werden. Aktuelle Informationen sowie die Nummer des Service-Telefons der KfW finden Sie hier:
KfW Baukindergeld