Ein weiterer Gesetzentwurf, der auf die Bestätigung des Landtages wartet, beinhaltet das Bayerische Baukindergeld Plus. Dieses wird – wie das geplante Baukindergeld des Bundes – über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgezahlt. Die Höhe beträgt 300 € pro Kind jährlich und ist als Aufstockungsbetrag zum Baukindergeld des Bundes (1.200 € jährlich) gedacht. Somit würden (vorbehaltlich des positiven Abschlusses der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren) Familien, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, mit jährlich 1500 € pro Kind über die Dauer von max. 10 Jahren gefördert.
Zusätzlich möchte die Staatsregierung eine Bayerische Eigenheimzulage als Grundförderung einführen. Die Höhe dieser als einmaliger Festbetrag ausgezahlten Förderung beträgt 10.000 €. Da beide Gesetze noch nicht abschließend verabschiedet sind, liegen aktuell keine näheren Vergaberichtlinien vor. Wir werden in dieser Rubrik weitere Informationen veröffentlichen, sobald sie uns vorliegen.