Der Freistaat Bayern zahlt seit 01.09.2018 das Bayerische Familiengeld aus. Der Bund besteht auf einer Anrechnung bei Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV).

Bezüglich der Anrechnung bestehen weiterhin Differenzen zwischen Bayern und dem Bund. Nur 10 der insgesamt 93 „Jobcenter“, die sog. „Optionskommunen“,  rechnen – auf Weisung des Bayerischen Sozialministeriums – das Bayerische Familiengeld nicht auf Hartz-IV-Leistungen an; dies sind die Städte Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren sowie die Landkreise Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Der Bund hat diesen Kommunen bereits Erstattungsklage angedroht.

Stadt und Landkreis Landshut sind, wie die anderen 83 Jobcenter, dem Bund weisungsgebunden und kürzen die SGB-II-Leistungen um das Familiengeld.

Gegen die Anrechnung kann  Widerspruch eingelegt werden. Argumentationshilfe bietet u.a. das  Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales an die Optionskommunen vom 14.08.2018.
Presseerklärung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 30.08.2018
Sozialrecht Justament – September 2018