Laut dem Gesetzentwurf, der dem Bayerischen Landtag am 08.05.2018 zur Beschlussfassung zugeleitet wurde, soll das Bayerische Familiengeld zum 01.09.2018 starten.

Ausbezahlt wird es automatisch an alle Familien, die für ihre Kinder in Bayern Elterngeld beziehen oder bezogen haben. Für alle anderen Familien wird (ab September 2018) auf der jeweiligen Homepage des für sie zuständigen regionalen Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Online-Antrag eingestellt werden. Für die Region Niederbayern: Öffnet externen Link in neuem FensterZBFS Niederbayern

An der Höhe (für die ersten beiden Kinder je 250 €, max. 24 Monate lang, ab dem dritten Kind 300 €, max. 24 Monate lang) hat sich nichts geändert. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern mit einem Wohnsitz in Bayern, deren Kinder ab dem 01.10.2015 geboren wurden.
Laut der Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung ist „die Gesamtleistung Familiengeld (…) immer günstiger als das bisherige Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld zusammen. Damit auch in der Übergangsphase alle Eltern profitieren, gilt das Meistbegünstigtenprinzip: Es sichert, dass der monatliche Auszahlungsbetrag (z.B. Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld) für alle zumindest erhalten bleibt oder sich durch den Bezug von Familiengeld steigert.“ (Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Häufige Fragen und Antworten zum Familiengeld)

Das Bayerische Familiengeld soll auf existenzsichernde Sozialleistungen nicht angerechnet werden.

Für Fragen rund um das Familiengeld wurde eine Hotline eingerichtet. Diese ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer lautet: 0931 32090929