Für Eltern in Bayern, die nach dem Elterngeld Landeserziehungsgeld beantragen, haben sich ab Januar 2017 die Voraussetzungen geändert. Bei Geburten ab 01.01.2017 gelten für die Eltern neue, erhöhte Einkommensgrenzen. 

Informationen über die Bezugsvoraussetzungen finden Sie beim Öffnet externen Link im aktuellen FensterZentrum Bayern, Familie und Soziales.