Fehlen Kitaplätze und können Eltern aufgrund der Kinderbetreuung erst verspätet an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die verantwortliche Kommune ergeben. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2016.

Ein Rechtsanspruch auf  einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter besteht seit August 2013. Aber nicht in allen Kommunen bestand ein ausreichendes Angebot. So mussten einige Eltern ihre Rückkehr ins Berufsleben wegen fehlender Kinderbetreuung verschieben … und klagten die finanzielle Einbuße bei der Kommune ein.
Der BGH entschied nun im Falle dreier Leipziger Mütter und stellte sich klar auf die Seite der Eltern. Die beklagte Kommune muss den Verdienstausfall jedoch nur zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat. Städten und Gemeinden könnte es im Einzelfall also nicht angelastet werden, wenn sie – trotz Bemühens – kein pädagogisches Personal bekämen oder sofern unvorhersehbare Bauverzögerungen einträten.
Weitere Informationen: Öffnet externen Link in neuem FensterUrteil des BGH vom 20.10.2016 (Az: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15)