Wichtigster Beweggrund für die Beantragung dieser Leistung sei der Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind. Weitere Aspekte finden sich in der Pressemitteilung 02 des Bundesfamilienministeriums vom 10.01.2018.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesfamilienministeriums Öffnet externen Link im aktuellen Fenster„Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit“ sowie auf den Internetseiten des Öffnet externen Link im aktuellen FensterZentrum Bayern Familie und Soziales.
Persönliche Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle (für den Bereich Landshut ist dies das Öffnet externen Link im aktuellen FensterZentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Niederbayern in Landshut) sowie auch an unserer Beratungsstelle.

Öffnet externen Link im aktuellen FensterPressemitteilung 02 des Bundesfamilienministeriums vom 10.01.2018