20.11.2023: Aufgrund von täglichen Anfragen zu den o.g. Themen fassen wir kurz unseren aktuellen Kenntnisstand zusammen:

Vaterschaftsurlaub/Familienstartzeit: Bzgl. der Planung, dass der zweite Elternteil, in der Regel der Kindsvater oder der Partner/die Partnerin der Mutter zwei Wochen bezahlten Sonderurlaub nach der Geburt in Anspruch nehmen kann, ist noch keine Entscheidung gefallen. Laut Ankündigung des Bundesfamilienministeriums soll das Gesetz im Jahr 2024 in Kraft treten. Im Frühjahr 2023 wurde zur internen Ressortabstimmung zwar ein Gesetzesentwurf vorgelegt; seither gibt es hierzu jedoch keine offiziellen Äußerungen, geschweige denn die hierfür vorgesehene gesetzliche Änderung im Mutterschutzgesetz.

Elterngeld/Elternzeit: Nach den Beratungen im Haushaltsausschuss des Bundestages letzte Woche sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:

  • Zu versteuerndes Familieneinkommen (= Einkommen von Paaren) bei Elterngeldbezug:
    • Für Geburten ab 01.04.2024: 200.000 € (für Alleinerziehende: 150.000 €)
    • ab 01.04.2025: 175.000 €
  • Elterngeld und Partnermonate: zukünftig soll mindestens einer der Partnermonate von einem Elternteil alleine genommen werden müssen und zwar innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Bisher nahmen viele Mütter 12 und die Väter 2 Monate der bezahlten Elternzeit. Während der 2 „Vätermonate“ war es bislang möglich, dass sich beide Eltern zeitgleich in Elternzeit befanden und Elterngeld bezogen. Dies wäre mit der neuen Regelung nur noch für einen Monat möglich.
  • Die finale Entscheidung wird im Laufe des Dezembers 2023 erwartet.