11.04.2023: Nach Presseberichten beinhaltet der Entwurf des neuen Familienstartzeitgesetzes, dass der zweite Elternteil, in der Regel der Kindsvater oder der Partner/die Partnerin der Mutter 2 Wochen bezahlten Sonderurlaub nach der Geburt in Anspruch nehmen kann. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten.

Der Gesetzesentwurf soll vorsehen, dass der Partner/die Partnerin der Mutter, der/die in einem Arbeitsverhältnis steht (also nicht für Selbstständige), für 10 Arbeitstage bezahlt freigestellt wird. Alleinerziehende können eine Person aus ihrem Familien-/Bekanntenkreis benennen, sie sollen nicht benachteiligt werden.

Die Finanzierung erfolge über ein Umlageverfahren (ähnlich den Mutterschaftsleistungen). Ferner seien Änderungen dahingehend geplant, dass Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche das Licht der Welt erblicken, einen weiteren Monat Anspruch auf das sog. „Basis-Elterngeld“ haben.