Als „historische Entscheidung“ bezeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017, der in der bestehenden Situation einen Verstoß gegen Grundrechte sieht und eine Reform des Personenstandsrechts zur Folge hat. Er schafft mehr Gerechtigkeit und fordert Respekt für die etwa 100.000 intersexuellen Menschen in Deutschland ein.

Das geltende Recht lasse neben „weiblich“ und „männlich“ seit 2013 die Möglichkeit zu, den Eintrag offenzulassen, wenn das Geschlecht des Säuglings nicht eindeutig zuzuordnen ist. Der Deutsche Ethikrat empfahl 2012, neben „weiblich“ und „männlich“ noch die Geschlechtseintragung „anderes“ zuzulassen. Die Karlsruher Richter trugen dem Gesetzgeber auf, bis Ende 2018 das bestehende Personenstandsrecht zu ändern. Er kann z.B. einen dritten Geschlechtseintrag vorgeben oder völlig auf einen Geschlechtseintrag verzichten.
Öffnet externen Link in neuem FensterPressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 95/2017 vom 08.11.2017

Öffnet externen Link im aktuellen FensterStellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 23.02.2012 zum Thema Intersexualität

Einen Überblick über einige Aspekte zum Thema Intersexualität sowie weiterführende Hinweise finden Sie bei Öffnet externen Link in neuem FensterWikipedia.

Öffnet externen Link in neuem FensterVerein TransInterQueer e.V.