19.07.2021: Im Juni bereits hatte der Deutsche Bundestag im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ einen „Kinderfreizeitbonus“ beschlossen. Der einmalige Betrag in Höhe von 100 Euro pro Kind ist als finanzielle Unterstützung für bedürftige Familien gedacht, zum Beispiel um Angebote der Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Anspruch auf die Leistung haben Familien, deren Kinder am 01.08.2021 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Kindergeld haben und die im Monat August 2021 Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Bis auf wenige Ausnahmen erhalten alle Familien den Betrag im August automatisch ausbezahlt, also ohne einen Antrag zu stellen.

Ausnahme: Familien, die ausschließlich Wohngeld (und keinen Kinderzuschlag) oder Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, müssen einem gesonderten Antrag stellen. Das gilt auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, welche das Kindergeld nicht von der Arbeitsagentur bekommen.

Für Fragen zur Antragstellung steht die Hotline 0800-4555543 zur Verfügung.

 

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Bundesagentur für Arbeit – Kinderfreizeitbonus

Antrag auf Kinderfreizeitbonus