Ab 01.04.2019 gewährt der Freistaat den Gemeinden für jedes Kindergartenkind einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro im Monat. Der Zuschuss wird direkt an die Gemeinden bezahlt.

Der Beitrag dient zur Senkung des Elternbeitrages. Betrug der Elternbeitrag bisher  unter 100 Euro monatlich, müssen die Eltern für den Kindergartenbesuch keinen finanziellen Beitrag mehr leisten, betrug er über 100 Euro, verbleibt der Differenzbetrag als Eigenleistung. Eltern müssen hierfür keinen Antrag stellen. Ab 2020 ist geplant, den Beitragszuschuss auch auf Kinderkrippen auszuweiten.

Weitere Informationen:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Aktuelle Meldung vom 03.12.2018