17.03.2022: Folgende Leistungen hat das Bundeskabinett am 16.03.22 beschlossen:

  • Ab 01. Juli wird der Kinderzuschlag um den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhöht. Diese Leistung wird ohne Antrag und bis zur Einführung der Kindergrundsicherung laufend ausbezahlt.
  • Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG beziehen, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Dieser Zuschlag soll im Juli ausbezahlt werden.

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 16.03.22