22.03.2022: Für Besucher des Landratsamtes Landshut – und somit auch unserer Schwangerschaftsberatungsstelle – besteht weiterhin die 3G-Regelung. Am Empfang des Landratsamtes werden Sie gebeten, Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen gültigen Testnachweis vorzulegen. Nach wie vor besteht im Gebäude FFP2-Maskenpflicht.