Auch unverheiratete Paare können künftig vom Staat finanziell unterstützt werden, wenn sie eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat die Bundesförderrichtlinie in diesem Sinne ab 07. Januar 2016 geöffnet. Allerdings muss – neben anderen Voraussetzungen – das Paar seinen Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem eigenen Landesförderprogramm beteiligt. Derzeit bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin.
Mitteilung des BMFSFJ vom 07.01.2016