22.11.2021: Für gesetzlich Krankenversicherte besteht ab Januar 2022 die Möglichkeit, sich die beiden Dokumente wahlweise in Papierform ausstellen zu lassen oder digital (über die elektronische Patientenakte, ePA) abzurufen. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits Mitte September dieses Jahres.

Newsletter G-BA – Aktuell  Nr. 07/2021 vom 02.11.2021