Vater zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil sein Baby durch Schütteln schwerste Behinderungen erlitten hat.

Es ist Nacht. Das Baby schreit und schreit und schreit … und  lässt sich auch durch ein Fläschchen nicht beruhigen. Der Familienvater schüttelt seine damals sechs Monate alte Tochter aus Verzweiflung, Überforderung und unter Alkoholeinfluss so vehement, dass sie eine Hirnblutung erleidet. Dadurch ist das Kind seither auf beiden Augen blind, geistig behindert und an Armen und Beinen gelähmt. Eine Besserung sei nicht in Sicht, das Kind wird wohl im frühen Erwachsenenalter sterben.
Der ansonsten nicht gewalttätige Vater bereut in der Verhandlung seine Tat. Das Landgericht Memmingen verurteilt ihn am 13.07.2018 wegen schwerer gefährlicher  Körperverletzung zu sechs Jahren Haft.
Wichtige Anlaufstellen um sich zu informieren sind Kinderärztinnen und Kinderärzte, (Familien-)Hebammen, die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKis) sowie spezialisierte Beratungsstellen.

Öffnet externen Link in neuem FensterAufklärungsfilm und weitere Informationen zum Thema Schütteltrauma (Nationales Zentrum Frühe Hilfen)
Öffnet externen Link in neuem FensterBayerisches Sozialministerium – Beratungsangebote für Eltern mit Schreibabys
Regionale Beratungsangebote für Eltern mit Schreibabys