17.02.2020: Nach einer kürzlichen Entscheidung des Bundestages können – unter bestimmten Voraussetzungen – künftig auch unverheiratete Paare Stiefkinder adoptieren. Damit setzte der Bundestag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2019 um.

So muss das Paar seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein im Haushalt lebendes gemeinsames Kind betreuen. Ist einer der Partner noch mit einem Anderen verheiratet, ist die Stiefkindadoption nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Deutscher Bundestag – Textarchiv – Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien künftig möglich

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